Qualifikationszentrum für Gehörlosigkeit, Gebärdensprache und Diversity Management


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Schweigepflicht

Schweigepflicht

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BESCHREIBUNG

Wer andere professionell pflegt, unterliegt der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht beruht auf strafrechtlichen, arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rechtsnormen. Aber schon aus dem Berufsethos folgt das Gebot einer besonderen Verschwiegenheit und der Wahrung der Würde, des Selbstbestimmungsrechts und der Privatsphäre desjenigen, der dem professionell Pflegenden von Berufs wegen anvertraut ist bzw. der sich vertrauensvoll an sie/ihn gewandt hat.

Schweigepflicht bedeutet, dass professionell Pflegende grundsätzlich gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung des Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet sind]. Dazu gehören neben persönlichen Daten wie Name, Religionszugehörigkeit, Krankheitsgeschichte oder Vermögensverhältnisse auch in der Berufsausübung bekannt gewordene sonstige private oder berufliche Verhältnisse der Klientin/des Patienten bzw. des alten Menschen. Die Schweigepflicht geht über die bloße Pflicht zu schweigen hinaus, indem sie gebietet, schon die Erhebung und Speicherung von Daten auf das Notwendige zu beschränken und schriftlich oder elektronisch gespeicherte Daten so aufzubewahren, dass sich Unbefugte keinen Zugang verschaffen können. Die Schweigepflicht dient dem Schutz des Patienten / Pflegeempfängers und aller seiner Privat- und Geheimnissphäre

VERWENDETE QUELLEN

Text: www.pflegewiki.de

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